Wie tot muß man ...

eigentlich sein, bevor man eine Berechtigung zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes bekommt?
ZITAT:
"Herr Peter Peeters wurde wegen einer Krebserkrankung das rechte Bein und die rechte Hälfte des Beckens entfernt. Er ist seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen und schwerst gehbehindert.
Doch der Kreis Kleve verweigert ihm das Recht auf einen entsprechenden Behindertenausweis, mit dem er einen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hätte.
Da Herr Peeters auf einen Rollstuhl angewiesen ist, um sich wenigstens halbwegs vernünftig in der Öffentlichkeit bewegen zu können, muss er diesen beim Parken seines extra umgebauten Wagens natürlich mitführen - und auch umständlich aus dem Auto heraus bugsieren.
In engen Parkbuchten ist dies ein Ding der Unmöglichkeit.... "
Zitatende.

Also ganz ehrlich. Begreifen kann ich diese Entscheidung auf gar keinen Fall. Für wen sind eigentlich Behindertenparkplätze da?
Und damit meine ich nicht die dummen Autofahrer, die meinen, dass sie sich generell nicht an Verkehrsschilder halten brauchen und alles zuparken was geht.
Muß man schon tot sein, bevor es eine Berechtigung gibt?
Bitte unterschreibt diese Petition
(hier klicken) unbedingt, wenn ihr es auch unerträglich findet, wie hier ein Mensch daran gehindert wird, selbstständiger am Leben teilzuhaben.
Was stimmt eigentlich in unserer Gesellschaft nicht, wenn man für ein berechtigtes Anliegen dieser Art eine Petition unterschreiben muß ? Geht jetzt langsam aber sicher der gesunde Menschenverstand und das Mitgefühl den Bach runter? Werden Menschen gar nicht mehr als Menschen wahrgenommen, sondern nur noch als Nummer, als Fall oder als Paragraph?
1397 mal mitgeschlummert
piri - 24. Sep, 11:54

Das Dumme mit den Parkberechtigungsscheinen ist, dass im Behindertenausweis ein aG stehen muss (außergewöhnlich Gebehindert). Erst danach gibt es die Parkberechtigung - leider!

iGing - 24. Sep, 13:02

Der bloßen Beschreibung nach müsste das hier doch zutreffen, oder? Keine Ahnung, warum das nicht drinsteht, aber ggf. kann man es ja nachtragen lassen.
schlafmuetze - 24. Sep, 16:31

Hallo Piri und iGing :-)

Mit dem Behindertenausweis hat er auch den Eintrag aG beantragt, der wurde aber ABGELEHNT. Er darf zwar für den halben Preis Bus und Bahn fahren usw, aber das aG hat er nicht bekommen. Dagegen haben die Eheleute Einspruch eingelegt, aber das wurde ebenfalls abgelehnt.
Angeblich fehlten noch irgendwelche Unterlagen für den Widerspruch.
Offensichtlich ist die wortwörtliche Auslegung der Verordnung sehr streng. Ich will mir die noch mal im Internet heraussuchen. Soll heißen, passt jemand nicht hunderpro ins theorethische Schema, fällt er durchs Raster.
Sollte jemand wie Herr Peeters noch nicht einmal darunter fallen, dann kann aber mit der Verordnung irgendwas nicht stimmen.
Denn ich finde, es ist ziemlich offensichtlich, wenn einem ein Bein und ein halbes Becken fehlt, dass man schwer gehbehindert ist. Auch mit einer Prothese, mit der er laut eigener Aussage, nur kurze Strecken von 150 m laufen kann.
Jetzt muß er vor dem Sozialgericht klagen. Das kann sich doch dann auch schon wieder Monate hinziehen. Von den Kosten mal abgesehen.
Ein Ding der Unmöglichkeit. Es empört mich enorm.
Ich weiß nicht genau, wer die Petition initiert hat, aber das war eine gute Idee und hilft vielleicht, die Sache zu beschleunigen.
Habt ihr unterschrieben?
Liebe Grüße :-)
piri - 24. Sep, 17:17

Ja,

Habe unterschrieben!

schlafmuetze - 24. Sep, 18:15

Super :-)

bloedbabbler - 24. Sep, 18:00

Aber er kann entweder...

... nach Zahlung eines Beitrags von 72 Euro kostenlos Regionalverkehrsmitel nutzen, oder er bekommt die Hälfte seiner KFZ Steuer erstattet. So kenne ich das.
Man muss ein bißchen Glück haben mit der Auslegung für die GdB Zuteilungen, mancher sammelt und sammelt und es wird nix, der nächste bekommts ohne Probleme.
Letztlich hilft wahrscheinlich nur Sozialgericht oder eben öffentlichen Druck (via Idioten-TV oder dritte Öffentlich Rechtliche Verbrauchermagazine) aufzubaun. Petitionen sind -fürchte ich- für die Katz.

schlafmuetze - 24. Sep, 18:14

Hallo Bloedbabbler :-)

Ja, er kann vergünstigt fahren (halber Preis meine ich gelesen zu haben).
Darum geht es aber nicht. Er brauch das aG um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, weil er auf normalen Parkplätzen nicht aussteigen und den Rollstuhl ausladen kann. Da er mit dem umgebauten PKW alleine fahren kann, ist das nötig.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass es ihm zusteht. Ich verstehe nicht, warum er das nicht bekommt, will mir aber den genauen Wortlaut der Verordnung mal raussuchen.
Inklusion ist für Behörden in Wirklichkeit ein Wort ohne Bedeutung.
Das Ehepaar will jetzt klagen, es bleibt ihnen ja nichts anderes über. Was für ein unnötiger Aufwand ...!
Grüßli zum Feierabend :-)

Ich kann nicht sagen, ob Petitionen für die Katz sind, es gibt glaube ich auch Erfolge vorzuweisen. Man muß halt alles versuchen finde ich. Gar nichts tun, ändert nix !
bloedbabbler - 26. Sep, 13:02

Hallo schlafmuetze,...

... ich verstehe nicht, wieso der Petitionsstarter den Inhalt der 'Vergünstigung' -offensichtlich des Merkzeichens "G"- nicht richtig darstellen kann. Deswegen kam oben mein Hinweis auf die 72 Euro bzw. alternativ die Halbierung der KFZ Steuer.
Wenn entsprechende (ärztliche) Unterlagen nicht vorlagen, wie soll das Versorgungsamt entscheiden - willkürlich?
Die Kriterien für ein Merkzeichen aG, das zur Benutzung des Behindertenparkplatzes berechtigt, ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Ob die im Petitionsfall erfüllt sind, ich denke größtenteils ja, liegt aber halt im Ermessen, welches schwieriger wird, wenn eben -wie es dort auf der Petitionsseite formuliert wird- Unterlagen nicht rechtzeitig vor Ort waren.
Vom Kopf her erscheint es mir absurd, das dem Mann diese Kennzeichung vorenthalten wird, aber -auch wenn es erstmal wie Willkür scheinen mag- könnte es sein das es das genaue Gegenteil davon ist. Bitte nicht falschverstehen, ich würde ihm das aG sofort zubilligen.
Gruß von Ihnen Ihrm
Bloedbabbler der ein G im Ausweis stehen hat.
schlafmuetze - 26. Sep, 16:41

Hallo Bloedbabbler :-)

So wie ich es verstanden habe, lagen alle Unterlagen bei der Antragstellung vor. Dann wurde nicht der Behindertenausweis, sondern nur der Eintrag "aG" abgelehnt. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt.
Ich kopiere dir mal aus dem Bericht hier rein, weil ich das mit meinen Worten vielleicht nicht richtig darstelle.

Zitat: Tatsache ist, dass die Behörde Peter Peeters' den schriftlichen Bescheid zu seinem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis im April zukommen ließ. In dem Papier ist seine Situation auch durchaus richtig zusammengefasst, bestätigt Peeters. Nur das Resultat war nicht wie erwartet. Mit seinem Ausweis dürfte er jetzt Bus und Bahn zum halben Preis nutzen. Den Behinderten-Parkausweis gibt's aber nicht. Natürlich legten Peter Peeters und seine Ehefrau Daniela Protest ein - fruchtlos.
Das Ehepaar Peeters suchte Hilfe beim Sozialverband VDK. Der wandte sich an die Bezirksregierung Münster - ebenfalls erfolglos, offenbar, weil irgendwelche ärztlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bei zuständigen Stellen ankamen. Unterlagen, die Peeters' aber vorliegen: OP-Berichte, Auskünfte von Ärzten und Therapeuten, ein ganzer Packen Papier.

Der Initiator der Petition - Herr Joerg Rothgerber - hatte durch Medien von dem Fall erfahren; er kennt Herrn Peeters nicht persönlich, wollte jedoch helfen.
Finde ich bemerkenswert. Mittlerweile hat er jedoch Herrn Peeters über Facebook ausfindig gemacht und mit ihm auch telefoniert.
Die Ablehnung IST absurd.
Ich hoffe, das nimmt ein gutes Ende. Es ist immer wieder enttäuschend, dass Buchstaben in Gesetzen und Verordnungen wichtiger sind, als den Menschen zu helfen, die diese Hilfe wirklich brauchen. Vor allem, gerade in diesem Fall kostet das nicht einmal etwas.
Wenn du ein "G" hast, bist du ja vermutlich auf dem Gebiet durchaus bewandert. Ich hoffe, der Grund für dein "G" schränkt dein Leben nicht zu sehr ein.
Grüßli :-)
bloedbabbler - 26. Sep, 17:05

HI schlafmuetze...

... den Text hatte ich gelesen und ja auch kritisiert, wegen der falschen Aussage zum Thema "halber Preis". ;-)
Was ich unter Umständen falsch verstanden habe ist, das nicht dem Versorgungsamt die Unterlagen nicht vorlagen, sondern der Bezirksregierung. Das ändert , wenn ich es denn richtig verstanden habe, zumindest den obigen Teil von meiner Aussage zur Bewertung wegen fehlender Unterlagen.

Ich musste schon über folgenden Satz von dir lachen, errätst du warum? :-D
Wenn du ein "G" hast, bist du ja vermutlich auf dem Gebiet durchaus bewandert *grins*
Jo, in diesem Zusammenhang habe ich ungefähr Ahnung, und nein, mich handicapt das "G" nicht besonders, kann aber noch kommen. ;-)
schlafmuetze - 26. Sep, 17:45

Da bin ich aber froh ..

dass du darüber lachen kannst, wenn ich so ins Fettnäpfchen trete.
Da hätte mir der eine oder andere Moralapostel aber schon einen Vortrag über Political Correctness gehalten *grins*.
Grüßli :-)
Jörg Rothgerber (Gast) - 17. Okt, 19:21

Hallo...

...und Danke dafür, daß auch hier über die Sache diskutiert wird und man die Petition weiter verbreitet.

Alles, was ich in den Texten anführe, sind Informationen, die mir entweder von Herrn Peeters und seiner Frau direkt übermittelt werden oder die Anfangs selbst auch aus Medienberichten entnehmen musste.
Im Fall eines Berichtes auf rp-online gab es da von einem Behindertenlotsen leider eine Falschmeldung. Diese habe ich dann prompt korrigiert.

Wenn man auf dieser Seite hier als Suchbegriff PEETERS eingibt, dann findet man einen aktuellen TV-Bericht zu der Sache. Er beginnt so etwa ab der Hälfte des Filmchens. Darin wird auch erläutert, daß Herr Peeters sogar nachweislich ein verbrieftes Anrecht auf den aG Eintrag hat.
Jedoch drückt man sich bei der zuständigen Behörde darum, dies anzuerkennen, da es leider trotz Allem immer noch im eigenen Ermessensspielraum des Sachbearbeiters liegt, was ausgestellt wird - und was nicht.
Der zuständige Landrat ist auch ein sehr feiner Herr, der gerne belehrend und herablassend mit einem redet. Und sich lieber hinter Paragraphen versteckt anstatt Farbe zu bekennen. Denn daß jemand wie Herr Peeters allen Bürokratenpossen zum Trotz einen aG Eintrag benötigt, das steht ausser Frage.
Jörg Rothgerber (Gast) - 17. Okt, 19:28

Ich Dödel...

Link vergessen... ^^

Da isser: http://www1.wdr.de/themen/suche/suche100.jsp
schlafmuetze - 18. Okt, 15:44

Hallo Herr Rothgerber :-)

Nett von Ihnen zu hören (lesen). Danke, dass Sie hier auf den Beitrag hinweisen.
Ein dickes Danke von meiner Seite, dass Sie sich so für Herrn Peeters einsetzen.
Manchmal ist es unglaublich, welche Entscheidungen auf Grund von Ermessensspielräumen der Sachbearbeitern möglich sind.
Ich könnte es ja noch irgendwie nachvollziehen, wenn dahinter ein (intern angeordneter) Sparzwang der Kommune stecken würde, aber das kann ja hier nicht der Grund sein. Eigentlich bleibt nur sachliches Unvermögen (und fehlendes Einfühlungsvermögen) des Sachbearbeiters.
Schlimm, wenn solche Menschen über Wohl und Wehe der Mitbürger entscheiden dürfen.
Liebe Grüße, viel Erfolg und weiter so :-)
Jörg Rothgerber (Gast) - 18. Okt, 16:44

Hallo schlafmütze ;-)

Ich find's toll, daß man hier auch als unangemeldeter Gast schreiben kann.
Bei meinen jüngsten Recherchen zu der Sache - auf der Suche nach Informationen - sehe ich, daß in recht vielen Blogs und Foren über den Fall und über die Petition gesprochen wird.

Das finde ich ganz klasse!
Es ist schön, zu sehen, wie eine solche Idee sich weiterverbreitet. Anfangs bekam die Liste nur wenig Zuspruch und ich hatte schon die Befürchtung, daß sie ewig auf ein paar Dutzend (höchstens) Stimmen dahindümpelt.
Bis ich nach einigen Tagen wieder reinschaute und über tausend Einträge sah. :-))

Seitdem versuche ich händeringend, bei den unterschiedlichsten Medien - ob nun Zeitungen oder TV-Formaten - Aufmerksamkeit für den Fall zu schaffen.

Diese Seite hier habe ich auch durch reinen Zufall gefunden und war mal neugierig, was so an Meinungen dazu ausgetauscht wird.

"...sachliches Unvermögen und fehlendes Einfühlungsvermögen..."
trifft es meiner Meinung nach ganz genau.
Alleine die Reaktion des Landrates Spreen - in einer Info zur Petition als verlinkter Bildupload zu lesen - spricht Bände. Und es ist nicht der erste Fall, der im Kreis Kleve für solche Empörung sorgt.
Das Versorgungsamt dort ist bekannt dafür, daß man den Leuten dort eher Steine in den Weg legt anstatt ihnen zu helfen.

Für mich ein Punkt mehr, warum ganz, ganz mächtig viel öffentliches Interesse daran geschaffen werden muss, daß sich da etwas ändert.

Schöne Grüße..
Jörg Rothgerber
schlafmuetze - 18. Okt, 20:16

Hallo Herr Rothgerber :-)

Leider kann ich den Link zu den Aussagen des Herrn Landrats nicht finden. Könnten Sie den Link hier posten?

Es ist im Grunde genommen traurig, wie mit hilfsbedürftigen Menschen umgegangen wird. Das betrifft sowohl den öffentlichen Raum, als auch Bereiche wie Pflegeheime usw.
Eine meiner Freundinnen ist an MS erkrankt und seit ca. 15 Jahren im Rollstuhl, wohnt in einem Pflegeheim. Da bekommt man einige Eindrücke mit.
In einer Kreisstadt in der Nähe versucht der Vorsitzende des Behindertenbeirats die öffentliche Wahrnehmung der Schwierigkeiten, mit denen behinderte Menschen tagtäglich konfrontiert werden, zu erreichen und weist immer wieder auf Missstände hin, wie zum Beispiel von Unberechtigten zugeparkte Behindertenparkplätze. Diese Kritik verleitete den Bürgermeister unter anderem zu folgender Aussage:"Solange noch ein Behindertenparkplatz frei ist, muss für den unberechtigt dort parkenden Autofahrer keine Knöllchen geschrieben oder er gar abgeschleppt werden."
So sieht es in D aus.
Grüßlis von der Schlafmütze :-)
Jörg Rothgerber (Gast) - 19. Okt, 11:29

Hallo nochmal... :-)

Hier ist der Link ----->> http://www11.pic-upload.de/13.10.14/etqt2o9y5am4.jpg

Ich erhielt das Schreiben als PDF, habe keinen Umwandler und bekam den Text nicht aus dem Dokument. Deshalb hatte ich einen Screenshot erstellt und hochgeladen.
Dieser Link und die Erklärung dazu findet sich in einer der letzten Aktualisierungen zur Petition.

Diese richtet sich ja eigentlich an den Bürgermeister von Kleve zwecks Unterstützung. Leider reagiert der bis heute nicht - und die Sache wurde an genau die Behörde weiter geleitet, die ja für den ganzen Ärger verantwortlich ist.
Und Herr Spreen ist da wohl als Landrat ein oberster Entscheidungsträger.
Jörg Rothgerber (Gast) - 20. Nov, 22:21

Geschafft!

Es ist vollbracht... Herr Peeters hat seinen Ausweis mit den aG-Eintrag erhalten.

Die Behörde gab nach - und hat das Dokument ohne weitere Erkärungen zugestellt.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/geldern/rollstuhlfahrer-peeters-hat-endlich-den-behinderten-parkausweis-aid-1.4680053


Alle, die über den Fall im Internet gerdet haben und die Sache weiterverbreiteten haben dazu beigetragen.
Deshalb auch hier ein großes Dankeschön! :-)
schlafmuetze - 20. Nov, 23:18

Das ist ja super :-)

Ich gratuliere. Sie hatten mit Ihrer Petition einen großen Anteil am Erfolg :-) und darum gebührt Ihnen das "Danke".
Hauptsache ist jedoch: ENDLICH kann Herr Peeters auf dem Behindertenparkplatz parken !
Klasse !

Jetzt auch: https://omaschlafmuetze.wordpress.com/

Herzlich Willkommen! Mensch an meiner Tür, du mußt nicht lachen, wenn du eintrittst. Du mußt auch keiner sein den alle mögen und der sein Leben sicher meistern wird. Mensch an meiner Tür, was ich mir von dir wünsche: Laß deine Masken draußen, schmink deine Rollen ab die du herumschleppst. Mensch an meiner Tür, hab´keine Angst anzuklopfen. Es gibt hier nichts, was du beweisen müßtest.

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