Dienstag, 23. September 2014

Wie tot muß man ...

eigentlich sein, bevor man eine Berechtigung zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes bekommt?
ZITAT:
"Herr Peter Peeters wurde wegen einer Krebserkrankung das rechte Bein und die rechte Hälfte des Beckens entfernt. Er ist seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen und schwerst gehbehindert.
Doch der Kreis Kleve verweigert ihm das Recht auf einen entsprechenden Behindertenausweis, mit dem er einen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hätte.
Da Herr Peeters auf einen Rollstuhl angewiesen ist, um sich wenigstens halbwegs vernünftig in der Öffentlichkeit bewegen zu können, muss er diesen beim Parken seines extra umgebauten Wagens natürlich mitführen - und auch umständlich aus dem Auto heraus bugsieren.
In engen Parkbuchten ist dies ein Ding der Unmöglichkeit.... "
Zitatende.

Also ganz ehrlich. Begreifen kann ich diese Entscheidung auf gar keinen Fall. Für wen sind eigentlich Behindertenparkplätze da?
Und damit meine ich nicht die dummen Autofahrer, die meinen, dass sie sich generell nicht an Verkehrsschilder halten brauchen und alles zuparken was geht.
Muß man schon tot sein, bevor es eine Berechtigung gibt?
Bitte unterschreibt diese Petition
(hier klicken) unbedingt, wenn ihr es auch unerträglich findet, wie hier ein Mensch daran gehindert wird, selbstständiger am Leben teilzuhaben.
Was stimmt eigentlich in unserer Gesellschaft nicht, wenn man für ein berechtigtes Anliegen dieser Art eine Petition unterschreiben muß ? Geht jetzt langsam aber sicher der gesunde Menschenverstand und das Mitgefühl den Bach runter? Werden Menschen gar nicht mehr als Menschen wahrgenommen, sondern nur noch als Nummer, als Fall oder als Paragraph?
1437 mal mitgeschlummert

Jetzt auch: https://omaschlafmuetze.wordpress.com/

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