stellinger (Gast) - 12. Jan, 15:41

Dieser Kommentar . . .

. . . passt nicht zum Thema, aber ich wußte nicht, liebe Schlafmütze, wie ich sonst erreichen kann.

Du schriebst mir kürzlich in einem Kommentar, für den ich danke, folgendes:
Hallo Jürgen, erzähl mal, wieso mußte deine Tochter den Einsatz bezahlen? Wurde das irgendwie begründet?
Ich dachte immer, wenn ein Notfall vorliegt, braucht man das nicht.
Oder gibt es generell eine Pauschale, die man zu zahlen hat?

Dazu folgendes: Hilfeleistungen der Feuerwehr bei Bränden und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen sind nach den Regeln der meisten Bundesdeutschen Feuerwehrgesetze (jeweiliges Landesrecht!) unentgeltlich. Grundsätzlich ist jeder Feuerwehr-Einsatz aber kostenpflichtig, nur meistens zahlt den die entsprechende Versicherung. Da meine Tochter aber keine Kasko-Versicherung für ihr Auto hat, bleibt sie auf den Kosten sitzen.

Ebenso werden die Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern),
das Beseitigen von Sturmschäden,
das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.,
zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,
Einfangen von Tieren,
Entfernen von Insekten-Nestern,
Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,
Stellung von Brandsicherheitswachen,
Nachbarschaftshilfe,
Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).

Liebe Grüße
Jürgen

schlafmuetze - 13. Jan, 22:42

Hallo Jürgen :-)

Danke für deine umfassende Antwort.
Habe ich gar nicht gewußt, bzw. ich hab mir nie Gedanken darüber gemacht, wie sich die Feuerwehr finanziert.
Grüßli :-)

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